Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Auch Vereinsvorständen unterlaufen Fehler. Die Auswirkungen können unter Umständen für den Verein und für den Vereinsvorstand existenzbedrohend werden, wenn dieser in Regress genommen wird.

Schützen Sie sich und Ihren Vereinsvorstand mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine.

Sie schützen somit Ihr Privatvermögen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die seitens des Vereins oder klagender Dritter geltend gemacht werden können.

Leistungen

  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
  • Offene Abwehrkostendeckung, d.h. Ersatz aller außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten
  • Weitere Zusatzdeckungen für versicherte Personen, wie z.B. für PR-Kosten, Strafrechtsschutz, Kosten für Sicherheitsleistungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz im gesetzlichen Rahmen
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Personen und
    Sachschäden
  • Offene Deckung für Beratung im Vorfeld eines Versicherungsfalls
  • Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall

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