Veranstaltungsausfall

Eine Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt jene Kosten, welche aufgrund von Ausfall, Abbruch oder auch Verlegung der entsprechenden Veranstaltung unmittelbar entstehen. Hierunter fallen etwa Kongresse, Sportevents oder Konzerte. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ursachen für den Ausfall nachweislich nicht im Einflussbereich des Versicherungsnehmers oder einer oder mehrerer seiner Organisatoren lagen.

Mögliche Einschlüsse:

  • entgangenem Gewinn
  • Witterungsrisiken, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht
  • weiteren Personen, bis hin zu ganzen Orchesterensembles

Bei Fragen zu weiteren Einschlussmöglichkeiten kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gern weiter.

Details

Veranstaltungen können aufgrund diverser Ereignisse abgebrochen werden oder gar vollständig ausfallen. Dabei sind die meisten Gründe hierfür nicht vorhersehbar, sollten dennoch in Betracht gezogen werden, um finanzielle Einbußen zu verhindern. In Betracht kommen etwa Stromausfälle, Krankheit oder gar Verletzung des Künstlers. Mit unserer Veranstaltungsausfallversicherung bieten wir Ihnen dabei flexiblen finanziellen Schutz bei folgenden möglichen Ereignissen:

  • Veranstaltungsausfall
    • Der Versicherungsschutz greift, sofern die Gründe für den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung der Veranstaltung nachweislich außerhalb des Einflussbereiches des Versicherungsnehmers oder dessen Organisatoren lag.
  • Nichtauftritt
    • Der Versicherungsschutz greift, sofern die Veranstaltung wegen Krankheit, Unfall oder Tod der im Versicherungsschein genannten Personen abgesagt, abgebrochen oder in ihrer Durchführung geändert werden muss.
  • Versicherungssumme
    • Die Versicherungssumme entspricht bei der Versicherung einzelner Veranstaltungen dem veranschlagten Betrag der Kosten der Veranstaltung unter Berücksichtigung der versicherten bzw. unter Abzug der nicht versicherten Positionen.
    • Bei Ausfall oder Abbruch werden die aufgewendeten Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung sowie bei Änderung die entstandenen Mehrkosten ersetzt.

Bitte Beachten Sie:

  • Die normale Veranstaltungshaftpflichtversicherung  bietet keine Deckung für den Ausfall und den Abbruch der Veranstaltung sowie der daraus entstehenden Kosten. Hierzu ist eine gesonderte Ausfallversicherung nötig.

kostenloses Angebot anfordern

[wpforms id=“3453″ title=“false“ description=“false“]