Last Minute Reise-Rücktrittsversicherung

Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?

Erstattung der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt

–bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des
Mietobjektes
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten
-bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten
Ereignisses
-Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das
Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die
Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- EUR),
erstattet.
Erstattung der Umbuchungskosten
-bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein
versichertes Ereignis vorliegt
– bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis
spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein
versichertes Ereignis vorliegt
Erstattung von Einzelzimmerzuschlägen
-wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines
versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss
Welche Ereignisse sind versichert?
-unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
– Schwangerschaft
– Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten
Gelenken
– Impfunverträglichkeit
– Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang
eines Organes
– betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach
Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
– Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte
Reisezeit fällt
– erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 EUR) der
versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
– Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die
versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung
zur Prüfung
– unerwartete gerichtliche Ladung
– Adoption eines minderjährigen Kindes,sofern Ihre
Anwesenheit notwendig ist
– Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
– unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise
angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme
von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der
Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens
jedoch 25,- EUR je versicherte Person.