Warum eine Vermögensschadenhaftpflicht

Auch Managern (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte) von Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Genossenschaften unterlaufen Fehler. Die Auswirkungen können unter Umständen für das Unternehmen und für den Manager existenzbedrohend werden, wenn dieser in Regress genommen wird.

Schützen Sie sich und Ihre Unternehmen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht.

Sie schützen somit Ihr Privatvermögen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen, die seitens des Unternehmens oder klagender Dritter geltend gemacht werden können.

Leistungen

  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
  • Offene Abwehrkostendeckung, d.h. Ersatz aller gerichtlichen und außergerichtlichen und Kosten
  • Weitere Zusatzdeckungen für versicherte Personen, wie z.B. für PR-Kosten, Strafrechtsschutz, Kosten für Sicherheitsleistungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz im gesetzlichen Rahmen
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Personen und
    Sachschäden
  • Offene Deckung für Beratung im Vorfeld eines Versicherungsfalls
  • Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall

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