Einzelheiten zur Sterbegeldversicherung

Fakten zur Sterbegeldversicherung

Eigene Vorsorge ist heute wichtiger denn je: Denn seit dem 1.1.2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr und somit müssen die Bestattungskosten komplett von den Hinterbliebenen getragen werden.

Die Gesamtkosten für eine durchschnittliche Bestattung übersteigen heutzutage oft schon den Betrag von 5.000 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Grabpflege.

Mit der Sterbegeldversicherung können Sie diese Kosten durch eine fest vereinbarte Versicherungssumme abdecken, die im Todesfall – zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile – ausbezahlt wird.

Ab welcher Versicherungssumme ist ein Abschluss möglich?

Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist bei manchen Anbietern bereits ab einer Versicherungssumme von 500 € und bis zu einer Summe von 25.000 € möglich.

Sinnvoll ist es – angesichts der zu erwartenden Bestattungskosten – eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 5.000 € und 10.000 € abzuschließen.

Die Beiträge richten sich nach dem Alter der versicherten Person bei Abschluss des Vertrages.

Welches Eintrittsalter ist sinnvoll?

Die Sterbegeldversicherung wird meist ab einem Eintrittsalter von 40 oder auch erst 50 Jahren angeboten – teilweise aber auch schon sehr viel früher. Je früher man eine Sterbegeldversicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Umso wichtiger ist dann allerdings die Beitragszahlungsdauer, die teilweise trotzdem erst mit dem 85. Lebensjahr endet.

Das Höchsteintrittsalter für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung liegt je nach Anbieter meist zwischen 70 und 85 Jahren.

Was ist bezüglich der Laufzeit zu beachten?

Die Wartezeit in der Sterbegeldversicherung beträgt je nach Anbieter zwischen ein und drei Jahren. Bei einem Todesfall innerhalb der jeweiligen Wartezeit werden meist nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Allerdings wird bei Tod durch Unfall innerhalb dieser Wartezeiten in aller Regel die volle Versicherungssumme ausbezahlt.

Bei manchen Anbietern ist bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung (Fragebogen) erforderlich, bei anderen muss nur eine kurze Gesundheitserklärung abgegeben werden. Einige Anbieter verzichten gänzlich auf die Gesundheitsprüfung.

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