Was leistet der Versicherer

Die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Vereins wird gewissermaßen per Vertrag auf die Versicherung übertragen.

  • Der Versicherer überprüft, ob die an den Verein gestellten Ansprüche berechtigt sind.
  • Sollten Sie Ansprüche ungerechtfertigte sein, wehrt der Versicherer diese ab- auch vor Gericht.
  • Sind die Ansprüche berechtigt, zahlt der Versicherer den Schaden.
  • Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher
  • Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten Räumen und Gebäuden durch Leitungswasser und Abwasser
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Sonstige Tätigkeitsschäden (außerhalb der Betriebsstätte)
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
  • Auslösen von Fehlalarm bei Dritten
  • Strafrechtsschutz
  • optional: Veranstaltungen als Zusatzrisiko gemäß Besonderer Vereinbarung
  • optional: Flurschäden und Schäden an Leiteinrichtungen für Veranstalter

Welche Vereine versichern wir?

  • Ballsportvereine z.B.: Baseballverein, Fußballverein
  • Wassersportvereine z.B.: Kanuverein, Segelverein
  • Winter- / Eissportvereine z. B.: Rodelverein, Eishockeyverein
  • Kampfsportvereine z.B.: Fechtverein, Karateverein
  • Schießsportvereine z.B.: Armbrustverein, Bogenverein
  • Reitsportvereine z.B.: Reitverein
  • Sonstige Sportvereine z.B.: Kraftsportverein,Radsportverein
  • Brauchtumsvereine z.B.: Karnevalsverein, Trachtenverein
  • Tiervereine z.B.: Angel- / Fischereiverein, Hundeverein
  • Naturvereine z.B.: Jagdverei, Wanderverein
  • Wirtschaftsvereine z.B.: Gewerbeverein
  • Sonstige Freizeitvereine z. B.: Bastelverein, Bowlingverein
  • Soziale Vereine z.B.: Verein für Nachbarschaftshilfe

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