Versichert sind die Risiken
Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für
Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.
Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im
Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die „noch schnell eine Versicherung“ abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.
Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.
Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist: